Verhaltensregeln für Wassersport am Bodensee
Das müssen Schwimmer und Paddler beachten

Auf dem Bodensee gelten andere Regeln als auf anderen Seen. Dies gilt vor allem für Wassersportler, die kein Schifffahrtspatent brauchen, die also mit kleinen Wasserfahrzeugen oder einem Stand-Up-Paddle-Board (SUP) unterwegs sind. Diese Regeln sind Bestandteil der Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO). Die Bodenseeschifffahrtsordnung ist eine internationale Vereinbarung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz und stammt aus dem Jahr 1976. Die Bodenseeschifffahrtsordnung wurde 2001 und 2022 überarbeitet, um auch den Umgang mit neuen Wassersportarten, wie etwa das massenhafte Aufkommen von Stand-Up-Paddlern, zu berücksichtigen.

Der Bodensee: anders als andere Seen

Das Besondere am Bodensee ist die Lage des Sees. Er ist als einer der wenigen Seen im deutschen Voralpenland in West-Ost-Richtung ausgerichtet. Alle anderen Seen, bis auf den eher runden Chiemsee, sind in Nord-Südrichtung ausgerichtet. Das gilt auch für die oberitalienischen Seen. Bedingt durch seine Größe sind die Wind- und Wellenverhältnisse am Bodensee ganz andere als an anderen kleinen Seen. Neben Windwellen sorgen im Bodensee auch Wellen von Fahrgastschiffen und Booten dafür, dass sich Schwimmer und SUP-Paddler oftmals überschätzen.

Regeln für Stand-Up-Paddler auf dem Bodensee

Das SUP muss mit Namen und Anschrift des Eigentümers und idealerweise auch mit einer Telefonnummer ausgestattet sein. Das ist eine der Neuerungen der BSO. Das dient vor allem der raschen Klärung, ob der oder die Besitzerin möglicherweise verunglückt ist, wenn ein solches Board gefunden wird. Wer sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt, muss eine Rettungsweste dabeihaben.

Am See gilt: Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft - Segler haben also Vorfahrt, dann kommen SUP-Fahrer, dann Motorboote. Ausnahmen sind Linienschiffe sowie Rettungskräfte und Polizei im Einsatz. Von Berufsfischern (gekennzeichnet mit einem weißen Ball) ist Abstand zu halten.

Zudem gilt: Rot-weiß-rote Schilder oder Bojen kennzeichnen Sperrgebiete. Hier ist die Durchfahrt verboten. Hafeneinfahrten sollten, wenn überhaupt, zügig gequert werden. Naturschutzgebiete, wie etwa das Wollmatinger Ried im Untersee oder die Seefelder Aachmündung bei Unteruhldingen, dürfen nicht befahren werden.

In der Nacht und bei schlechter Sicht am besten gar nicht paddeln – wenn doch, ein gut sichtbares, weißes Rundumlicht mitführen.

Regeln gelten auch für andere Paddler!

Zu den zu kennzeichnenden Wassersportgeräten gehören aber auch Schlauchboote, Kanus, Segelsurfbretter und Rennruderboote. Sobald ein Boot eine Länge von 2,5 Metern überschreitet, muss es sogar mit einem Kennzeichen ausgestattet sein, das auf beiden Seiten des Fahrzeugs an gut sichtbarer Stelle angebracht werden muss. Das gilt allerdings nicht für Segelsurfbretter, Drachensegelbretter, SUPs, Paddelboote und Rennruderboote, wenn sie keinen Maschinenantrieb besitzen. Im Übrigen sollten die Wassersportler die Regeln kennen, nach denen sie anderen Schiffen ausweichen müssen. Auch die sind in der Bodenseeschifffahrtsordnung enthalten.

Bei Nichtbeachtung: Strafzahlungen

Für Paddler gilt: Das Missachten von Seezeichen kostet 40 Euro, wer bei einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei außerhalb der 300–Meter–Uferzone ohne zertifizierte Schwimmweste unterwegs ist, zahlt 75 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht von Wassersport–Geräten mit Namen und Telefonnummer sind 60 Euro fällig und bei Aufenthalt im Hafen oder deren Ein– und Ausfahrt werden 40 bis 100 Euro kassiert.

Regeln für Schwimmer im Bodensee

Die neue BSO beinhaltet auch neue Regeln für Schwimmer, die mit gar keinem Wasserfahrzeug unterwegs sind. Diese müssen außerhalb der 300-Meter-Uferzone eine Boje mit sich führen, um eine gute Sichtbarkeit zu gewährleisten. 

Prinzipiell ist das Schwimmen und Tauchen nur an öffentlichen Badeplätzen erlaubt oder wenn ein Abstand von 100 Metern zu Einfahrten von Häfen und Landestellen eingehalten wird. Die Schifffahrt auf dem Bodensee darf durch Schwimmer keinesfalls beeinträchtigt werden. Das Anhängen an Booten oder anderen Wasserfahrzeugen ist verboten.

Achtung Wetterumschwünge!

Wichtig auf dem Wasser: Immer das Wetter im Blick halten, die Witterungsbedingungen können sich schnell ändern! Bei Wind- oder Sturmwarnung (orange Blinklichter am Ufer) solltet ihr so schnell wie möglich ans Ufer zurück.