Mit dem Boot zum Seenachtfest
Die Schifffahrtsrechtlichen Anordnungen im Überblick

Im Rahmen des Konstanzer Seenachtfestes wird es das ganze Wochenende über, vor allem aber zum Feuerwerk am Samstag, 10. August, im Konstanzer Trichter und dem Seerhein zu einem stark erhöhten Boots- und Schiffsverkehr kommen. Das Schifffahrtsamt Konstanz und die Seepolizei des Kantons Thurgau haben daher ergänzende Anordnungen zur Bodensee-Schifffahrtsordnung erlassen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Schifffahrtsrechtlichen Anordnungen für den Verkehr im Konstanzer Trichter zusammengefasst. Bitte beachtet die ausführlichen Anordnungen, auch für die Häfen, die diesem Artikel als PDF-Downloads beigefügt sind.

Abgesehen von der allgemeinen Sorgfaltspflicht, in deren Sinn daran erinnert wird, dass die Fahrweise der erhöhten Verkehrsdichte anzupassen und den Anweisungen der Wasserschutz- und Seepolizei Folge zu leisten ist, wird generell ein

Sicherheitsabstand zu den Feuerwerkschiffen von mindestens 50 Metern ab dem Zeitpunkt der Verankerung definiert. Während des Feuerwerks beträgt der Schutzabstand 270 Meter zum Konstanzer und 400 Meter zum Kreuzlinger Feuerwerk. Die Abstände können nach Bedarf auch erweitert und durch die Wasserschutz- und Seepolizei durchgesetzt werden.

Nach dem Feuerwerk dürfen Sportboote erst nach Wegfahrt der Fahrgastschiffe und einer Mindestwartezeit von 15 Minuten wieder Fahrt aufnehmen. 

Am Samstagabend gilt von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Konstanzer Trichter ab einer gedachten Linie vom Seezeichen 10 zum Kreuzlinger Yachthafen Seegarten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 Km/h

Als Ankerzonen für Sportboote sind im Konstanzer Trichter folgende Bereiche ausgewiesen:

  • Nordufer innerhalb der Zweimeter-Linie, beginnend ab Seezeichen 5 bis zum Jakobssteg 
  • Mit Bojen gekennzeichneter Bereich vor der Ostmole des Konstanzer BSB-Hafens
  • Mit Bojen gekennzeichneter Bereich vor der Seeburg Kreuzlingen
  • Im Uferbereich östlich der Hafeneinfahrt Seegarten Kreuzlingen

Achtung: Innerhalb dieser Ankerzonen können sich nicht kennzeichnungspflichtige Boote aufhalten!

In der Zeit von Samstag 14.00 Uhr bis zum Sonnenaufgang am Sonntag herrscht ansonsten ein generelles Ankerverbot im Konstanzer Trichter und im Seerhein bis Ermatingen-Staad.

Ab Samstagmittag, 12.00 Uhr besteht bis zum Sonnenaufgang am Sonntag ein generelles Schwimm-, Bade-, Tauch-, und Angelverbot entlang des Konstanzer Ufers, beginnend vom Frauenpfahl bis zum Yachthafen des KYC. 

Weitere Anordnungen sind den PDF-Downloads zu entnehmen.

 pdf_Schifffahrtsanordnungen  (pdf - 215,89 kB)

 pdf_Hafenanordnungen  (pdf - 50,87 kB)